Ohne Versichertenkarte können wir für Sie nicht tätig werden!!!


Liebe Patientinnen und Patienten,
 

auf Grund der Digitalisierungspflicht sind wir verpflichtet für Erstverordnungen in jedem Quartal Ihre Versichertenkarte einzulesen, erst danach können wir für Sie tätig werden.

Aus diesem Grund kommen Sie bitte mit der Versichertenkarte während der Öffnungszeiten vorbei.

 

Mit herzlichen Grüßen


Ihr Praxisteam dr. Steinhauser